Bewerbungsfoto — ja oder nein
Stand: 17. September 2026
Das Foto im Lebenslauf ist in Deutschland freiwillig. Seit dem
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz fragt kaum ein Haus danach, und keines darf
eine Bewerbung ablehnen, weil keines dabei ist. Wer eines beilegt, tut das aus
eigener Entscheidung.
Warum manche Häuser ausdrücklich keines wollen
Größere Arbeitgeber bitten zunehmend um anonymisierte Unterlagen: ohne Foto,
manchmal auch ohne Geburtsdatum und Herkunft. Der Grund ist kein
Datenschutzformalismus, sondern der Versuch, die erste Auswahl von Merkmalen zu
lösen, die mit der Arbeit nichts zu tun haben. Steht so etwas in der Anzeige,
ist es keine Bitte, sondern eine Anweisung — wer sie übergeht, fällt auf.
Wann ein Foto hilft
- In Berufen mit Kundenkontakt, wo ein Eindruck ohnehin Teil der Arbeit ist.
- In kleinen Betrieben, wo eine Person entscheidet und ein Gesicht die
Bewerbung merkbar macht.
- Bei Initiativbewerbungen, die niemand erwartet hat.
Wann es besser fehlt
- Wenn die Anzeige anonymisierte Unterlagen verlangt.
- Wenn kein gutes Foto vorliegt. Ein Schnappschuss, ein Urlaubsbild, ein
zugeschnittenes Gruppenfoto — das schadet mehr als das Fehlen.
- Bei Bewerbungen ins Ausland. In vielen Ländern ist ein Foto unüblich bis
irritierend.
Was ein brauchbares Foto ausmacht
Kein Studiobesuch nötig, aber drei Dinge entscheiden:
- Der Ausschnitt. Kopf und Schultern, hochkant, im Verhältnis 3 zu 4. Das
ist das Format, das jede Vorlage erwartet.
- Der Hintergrund. Ruhig und einfarbig. Alles andere zieht den Blick weg.
- Die Kleidung, die zur Stelle passt — nicht die festlichste, die man hat.
Beides bereithalten
Wer sich bei mehreren Häusern bewirbt, braucht oft beides: eine Fassung mit und
eine ohne Foto. Zwei Dokumente zu pflegen, führt dazu, dass eine Korrektur in
einem davon vergessen wird.
Praktischer ist ein Schalter je Bewerbung: derselbe Lebenslauf, und beim
Erzeugen entscheidet man, ob das Foto mitkommt.
Genau das macht die Lebenslaufseite —
ein Haken an der Bewerbung, kein zweites Dokument.
Was nicht hineingehört
Geburtsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit und Religion müssen nicht
dastehen. Seit dem AGG fragt kaum jemand danach, und wer sie angibt, liefert
Merkmale, nach denen niemand gefragt hat.